AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Vollmund Vollwert-Service GmbH
Bramfelder Dorfplatz 2a, 22179 Hamburg
www.vollmund.de

    1. Geltungsbereich
      1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der Vollmund Vollwert-Service GmbH (nachfolgend „Vollmund“) und Ihnen, als Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
      2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen.
      3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
      4. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
    2. Liefergegenstand, Speisepläne, Zutaten
      1. Vollmund produziert aus frischen Zutaten Mittagsmahlzeiten für die Gemeinschaftsverpflegung und legt dabei besonderen Wert auf den Einsatz regionaler, saisonaler und ökologisch erzeugter Produkte. Die auf den Speiseplänen ausgewiesenen Bio-Komponenten sind zertifiziert durch die Kontrollstelle DE-ÖKO-007.
      2. Die Erstellung der Speisepläne erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlungen für die Ernährung von Kindern und Jugendlichen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sowie den Grundsätzen der Vollwerternährung (UGB).
      3. Der Kunde muss bis spätestens Dienstag 13 Uhr einer Kalenderwoche für die Folgewoche seine Bestellung, per E-Mail, Fax oder Online-Bestellsystem bei Vollmund einreichen. Die Speisepläne erscheinen jeweils mittwochs für die übernächste Woche.
    3. Liefermenge, Ab- und Umbestellung, Kündigung
      1. Ab- oder Umbestellungen der vereinbarten Liefermenge müssen spätestens 48 Stunden im Voraus in schriftlicher Form per E-Mail oder Fax bei Vollmund eingegangen sein.
      2. Spätere Abbestellungen berücksichtigen wir, müssen jedoch den vollen Preis auch bei Nichtlieferung berechnen.
      3. Bei nicht eindeutigen Bestellungen haften wir nicht für daraus resultierende Fehllieferungen.
      4. Der Liefervertrag kann in schriftlicher Form mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende einer Kalenderwoche gekündigt werden.
      5. Vollmund ist ganzjährig zu den geregelten Geschäftszeiten geöffnet, mit Ausnahme von Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr eines Jahres.
    4. Transportbehälter
      1. Die Transportboxen, Edelstahlbehälter, -deckel und Kunststoffbehälter sind Eigentum von Vollmund und vom Kunden am nächsten Liefertag gereinigt zur Abholung bereitzuhalten.
      2. Gehen Behälter beim Kunden verloren oder werden beschädigt, so kann Vollmund dafür folgende Preise berechnen: Transportbox groß: 45,- €; klein: Euro 30,-€; Edelstahlbehälter je nach Größe bis zu 30,- €; Edelstahldeckel je nach Größe bis zu 35,-€; Diätbehälter 1,10 €; Wärmeplatten 90€; Specksteine 3,5€.
      3. Bei nicht gereinigten Behältern kann Vollmund Reinigungskosten in Höhe von 10,-€ pro Tag in Rechnung stellen.
    5. Lieferung der Ware, Lieferverzug
      1. Da nicht immer alle Zutaten frisch lieferbar sind, darf Vollmund im Einzelfall vom Speiseplan abweichen. Das Interesse unseres Kunden an der vertraglichen Leistung wird dabei von uns berücksichtigt. Aus diesem Grunde sind unsere Speiseangebote freibleibend und unverbindlich.
      2. Vollmund liefert die Ware zu den vereinbarten Zeiten beim Kunden an. Mit der Bereitstellung der Produkte am Ablieferungsort geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der gelieferten Produkte auf den Kunden über, auch wenn kein Beauftragter des Kunden die Ware für ihn in Empfang nimmt.
      3. Vollmund garantiert eine Anlieferung bis zum Eingang der Einrichtung. Die Voraussetzung für die Anlieferung innerhalb der Einrichtung ist ein barrierefreier Zugang und als zusätzlichen Service zu betrachten. Bei schwierigen baulichen Begebenheiten kann Vollmund eine Anlieferung frei Verwendungsraum zum Schutz seiner Mitarbeiter ablehnen.
      4. Die Erfüllung der Lieferverpflichtung gegenüber unseren Kunden setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung unserer Vorlieferanten bei uns voraus. In Fällen von Feuerschäden, Verkehrsstockungen, Unterbrechung der Energie- oder Rohstoffversorgung, Hoheitlichen Verfügungen und allen Folgen höherer Gewalt behalten wir uns ein Rücktrittsrecht hinsichtlich von Teil- oder Einzellieferungen vor. Wir verpflichten uns außerdem, unseren Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eventuell erbrachte Gegenleistungen dem Kunden bei einem durch uns erfolgten Rücktritt unverzüglich zu erstatten.
      5. Für Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unser Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
      6. Sofern der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
      7. Im Übrigen haften wir im Rahmen des Lieferverzugs maximal in Höhe von 5 % des Lieferwertes.
      8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben für den Fall des Lieferverzugs vorbehalten.
    6. Rechnungsstellung, Untersuchungspflicht und Mängelanzeige
      1. Es gelten die mit dem Kunden vereinbarten Preise.
      2. Die Lieferungen werden jeweils wöchentlich, zum 15. oder zum Ende eines jeden Monats berechnet. Die Beträge sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen fällig. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, so erfolgt diese innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsdatum. Für die Entstehung von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regelungen.
      3. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
      4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat der Kunde diesen bei Vollmund telefonisch bis 14.00 Uhr des Liefertages anzuzeigen. Unterlässt der Kunde eine Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach seiner Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    7. Mängelhaftung
      1. Vollmund haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In sonstigen Fällen haftet Vollmund – soweit in Ziff. 26 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsüberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Vollmund vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 26 ausgeschlossen.
      2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
      3. Für den Verlust uns zur Anlieferung überlassener Schlüssel, haften wir nur in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
      4. Die Haftung für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Ware bestimmt sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist mit Ablieferung der Ware 12 Monate.
      5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Vollmund ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche gegenüber den Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Vollmund.
    8. Datenschutz
      1. In unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website unter dem Link www.vollmund.de/datenschutz) erhalten Kunden Informationen zur Datenverarbeitung. Hier sind Ausführungen zum Zweck und zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie zur Datenweitergabe, zur Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten nach der Datenschutz-Grundverordnung angegeben.
    9. Sonstiges
      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
      2. Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Vollmund in Hamburg. Vollmund ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Hamburg, den 30.04.2021 (Beta Version 1.0)